Die Finanzverwaltung versendet seit Kurzem ein Schreiben an Unternehmen, in dem sie auf die Authentifizierungspflicht für die Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung / Lohnsteuer-Anmeldung ab dem 1. Januar 2013 verweist. Mandanten, deren Buchhaltung / Lohnabrechnungen durch uns erstellt werden, sind davon jedoch nicht betroffen.