Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (GEG) vom 26.11.2012 (BT-Drs. 17/11632) soll nicht nur das gesellschaftliche Engagement gefördert werden. Das Gesetzespaket sieht auch eine Änderung des allgemeinen Vereinsrechts vor, die für viele Vereine die zeitnahe Anpassung ihrer Satzungen erforderlich machen dürfte. Die Neuerung soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, wie der DStV mitteilt.