Das Jahr 2011 ist abgeschlossen und wieder einmal muss für den damit abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine entsprechende Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen sollten nunmehr vollständig vorliegen. Doch nicht nur rechtlich auch praktisch wird sich einiges ändern bei dieser Steuererklärung.