Um einen Existenz-gründungszuschuss zu erhalten, muss ein Existenzgründer den Agenturen für Arbeit zum Nachweis der Tragfähigkeit seines Existenzgründungsvorhabens bekanntermaßen die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorlegen. Steuerberater sind zwar grundsätzlich als fachkundige Stelle im Sinne des SGB III anerkannt, wurden in der Vergangenheit aber immer wieder von Arbeitsagenturen allein deshalb zurückgewiesen, weil sie nicht in dem Katalog der fachkundigen Stellen erwähnt sind.
