Die digitale Datenübermittlung schreitet immer weiter voran. So gibt es seit dem 01.07.2011 wieder ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren: die elektronische Entgeltersatzleistung (EEL). Ab Juli 2011 müssen die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen "elektronisch" an die Datenannahmestellen der Krankenkassen übermittelt werden.
