Eigentlich wollte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Beginn dieses Jahres nur eine Klarstellung hinsichtlich der Angemessenheit von Entschädigung im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten erreichen. Doch mit dem BMF-Schreiben vom 2.1.2012 stieß die Finanzverwaltung einmal mehr auf heftige Kritik. Sowohl die darin formulierten verschärften Dokumentationspflichten, Vergütungshöchstgrenzen als auch die generelle Ablehnung der Umsatzsteuerbefreiung bei Zahlung pauschaler Vergütungsleistungen sind mit erheblichem Mehraufwand für Ehrenamtler sowie Vereine, Verbände und Organisationen verbunden. Infolge der weitreichenden Bedeutung dieser neuen Verwaltungsanweisung hatte sich der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) Hans-Christoph Seewald mit Schreiben vom 15.2.2012 (Stellungnahme S 01/12) an Bundesfinanzminister Dr. Schäuble gewandt.