Ende November letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium – von der Öffentlichkeit fast unbemerkt – in einem Schreiben nochmals Stellung zur Aufbewahrung digitaler Kassenunterlagen genommen. In der Beratungspraxis erleben wir hierbei häufig Missverständnisse bei der Interpretation dieses Schreibens, weswegen wir hierzu heute ebenfalls ausführlich Stellung nehmen wollen.
